Vorneweg: Kein Grund zur Besorgnis – die Finanzverwaltung hilft!

Zu den Hintergründen oder: Was ist überhaupt die „Grundsteuer“?

Die Grundsteuer ist eine (für steuerpflichtige Eigentümer von bebauten & unbebauten Grundstücken) jährlich zu zahlende Steuer, sie darf nicht mit der „Grunderwerbssteuer“ verwechselt werden, diese ist nur beim Erwerb eines Grundstückes (einmalig) fällig.

Eine Neuberechnung der Grundsteuer -hier Grundsteuer-Reform- wurde 2019 durch Urteil vom Bundesverfassungsgericht verpflichtend.

Wichtige Termine:
– 01. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten
– Ab Ende März 2022 werden alle Eigentümer von bebauten/unbebauten Grundstücken zur Abgabe einer Feststellungserklärung² aufgefordert
– Bis Juli 2022 erhält o.g. Personenkreis ein Informationsschreiben samt Daten zum Grundbesitz
– Ab 01.07.2022 startet auf ELSTER die Annahme der Feststellungserklärung
– Bis 31.10.2022 muss die Feststellungserklärung abgegeben sein
– 01. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer
² = korrekt: Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Weiterhin wichtig:
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe (via ELSTER) der Feststellungserklärung!

Aber: Steht kein PC/Laptop/Tablet etc. oder kein Internetzugang zur Verfügung, können beim zuständigen Finanzamt ab Mitte Juni 2022 Papier-Vordrucke beantragt werden.

Diese Vordrucke können sich Personen ohne elektr. Zugang von Freunden/Nachbarn als PDF downloaden und ausdrucken lassen. (www.fin-rlp.de/vordrucke)

Was muss in die Feststellungserklärung?
Alle Daten aus dem Informationsschreiben (s.o.) – die Daten müssen von den steuerpflichtigen Personen auf Richtigkeit geprüft werden – und wenige weitere.

Dies sind u.a. Daten zu:

– Grundstücksfläche
– Wohn- / Nutzfläche des Hauses
– Baujahr
– Angaben zum Bodenrichtwert
– Stellplätze
– etc. pp.

Einen Info-Flyer, eine Ausfüllhilfe (Klickanleitung-Benutzerhilfe) für das Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf „Elster“, ein Muster eines Datenstammblattes, sowie die amtliche öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier:

– Flyer Grundsteuer
– Klickanleitung ELSTER FORMULARE
– Muster Datenblatt Grundsteuer
– Öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums