Wir freuen uns auf Euch! Bringt Trillerpfeifen und gerne auch andere lärmende Gegenstände mit. Es sind noch genügend Trillerpfeifen vorrätig, die vom Veranstalter verteilt werden. Nach der Rundfahrt (dem Aufzug) werden Getränke gereicht.
Den Anweisungen der Ordner und der Polizei (sofern anwesend) ist Folge zu leisten
Ein mangelndes und marodes Radwegenetz gibt es nicht nur in der Ortsgemeinde Windhagen – auch hinter der Landesgrenze in NRW beklagen die Einwohner Bad Honnefs erheblichen Nachholbedarf. Die Menschen in Bad Honnef- Aegidienberg und Rottbitze fühlen sich ebenfalls von der Politik ausgegrenzt und übergangen. Der Bürgerverein Aegidienberg e. V. und unsere Wählergemeinschaft „Gemeinsam- Bürgerverein für Windhagen“ wollen zukünftig kooperieren, um gemeinsame Ziele im Bereich der Radwegekonzepte zu beschleunigen.
Die Steigerung der Verkehrssicherheit und Optimierung des öffentlichen Verkehrsraumes in unserer Ortsgemeinde Windhagen geht uns Alle an.
Die Bewohner Windhagens haben das große Bedürfnis, sich als Fahrradfahrer und Fußgänger ohne erhebliche Gefahren fortzubewegen. Die Voraussetzungen für eine Verkehrs- und Mobilitätswende müssen aber auch von unserer kommunalen Politik und Verwaltung mitgetragen werden und sollten höchste Priorität haben.
Mit der Fahrraddemo 2.0 am 27.08.22 (Kirmessamstag) um 11:00 Uhr wollen wir GEMEINSAM erneut ein Zeichen setzen, dass wir uns mit jahrelangen Planungsentwürfen, Versprechungen und Behelfslösungen der Kommunalpolitik nicht mehr zufrieden geben. Handeln ist angesagt.
Am 06.07.22 wurde im Rahmen des gut besuchten Bürger-Stammtisches der Wählergemeinschaft „Gemeinsam- Bürger für Windhagen“ der Losgewinn aus dem 4. Wentener Bürger-Boten übergeben. Der Gewinner Manfred Höller zeigte sich als treuer Leser unserer Vereinszeitung und Losinhaber der Nummer 1240 hocherfreut, als er einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro für unseren ortsansässigen Verbrauchermarkt „Nah und Gut Hecken“überreicht bekam. Dass die lokalen Einzelhändler Unterstützung erhalten, um die Versorgung in unserer Dorfgemeinschaft zukünftig weiterhin zu gewährleisten, bestätigte auch unser Glückspilz.
Während des Bürgerstammtisches am 06.07. wurden kommunalpolitische Themen in geselliger Runde besprochen, wobei auch der Spaß und Humor eine wichtige Rolle spielt.
„Uns geht es natürlich auch darum, ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung zu erhalten. Wir wollen wissen, wo der Schuh drückt“, so Andreas Hoferichter
Wir würden uns freuen, wenn auch Ihr Lust und Zeit habt, mal mit dabei zu sein.
Vorneweg: Kein Grund zur Besorgnis – die Finanzverwaltung hilft!
Zu den Hintergründen oder: Was ist überhaupt die „Grundsteuer“?
Die Grundsteuer ist eine (für steuerpflichtige Eigentümer von bebauten & unbebauten Grundstücken) jährlich zu zahlende Steuer, sie darf nicht mit der „Grunderwerbssteuer“ verwechselt werden, diese ist nur beim Erwerb eines Grundstückes (einmalig) fällig.
Eine Neuberechnung der Grundsteuer -hier Grundsteuer-Reform- wurde 2019 durch Urteil vom Bundesverfassungsgericht verpflichtend.
Wichtige Termine: – 01. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten – Ab Ende März 2022 werden alle Eigentümer von bebauten/unbebauten Grundstücken zur Abgabe einer Feststellungserklärung² aufgefordert – Bis Juli 2022 erhält o.g. Personenkreis ein Informationsschreiben samt Daten zum Grundbesitz – Ab 01.07.2022 startet auf ELSTER die Annahme der Feststellungserklärung – Bis 31.10.2022 muss die Feststellungserklärung abgegeben sein – 01. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer ² = korrekt: Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Weiterhin wichtig: Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe (via ELSTER) der Feststellungserklärung!
Aber: Steht kein PC/Laptop/Tablet etc. oder kein Internetzugang zur Verfügung, können beim zuständigen Finanzamt ab Mitte Juni 2022 Papier-Vordrucke beantragt werden.
Diese Vordrucke können sich Personen ohne elektr. Zugang von Freunden/Nachbarn als PDF downloaden und ausdrucken lassen. (www.fin-rlp.de/vordrucke)
Was muss in die Feststellungserklärung? Alle Daten aus dem Informationsschreiben (s.o.) – die Daten müssen von den steuerpflichtigen Personen auf Richtigkeit geprüft werden – und wenige weitere.
Dies sind u.a. Daten zu:
– Grundstücksfläche – Wohn- / Nutzfläche des Hauses – Baujahr – Angaben zum Bodenrichtwert – Stellplätze – etc. pp.
Einen Info-Flyer, eine Ausfüllhilfe (Klickanleitung-Benutzerhilfe) für das Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf „Elster“, ein Muster eines Datenstammblattes, sowie die amtliche öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier:
150 Windhagener Fahrradfahrer*Innen demonstrieren für ein besseres Fahrradwegenetz und senden damit einen deutlichen Appell!
Es war ein Anblick, an den man sich gewöhnen möchte: Radfahrende in jeder Altersklasse, die sich ungestört vom Windhagener Forum aus in Richtung Bad Honnef- Rottbitze aufmachten und dabei lautstark für neue Radwege einsetzten.
150 Versammlungsteilnehmer*Innen nutzten heute die Gelegenheit, gemeinschaftlich eine Strecke zu befahren, die unter normalen Umständen für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende praktisch nicht zu bewältigen ist. Der friedliche und stimmungsvolle Protest soll auch ein Signal an die Kommunalpolitik sein, dass insbesondere die Radfahrenden der Gemeinde Windhagen unverzüglich eine deutliche Verbesserung des Radwegenetzes einfordern.
„Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass die potenziellen Fahrradfahrer*Innen und Fußgänger*Innen über viele Jahre nur mit Planungen der örtlichen Politik hingehalten werden. Geschwindigkeitsmesstafeln und aufgeschotterte Waldwege alleine sind nicht zielführend. Die Versammlungsteilnehmer*Innen haben heute klar zu verstehen gegeben, dass die Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrende ein Grundbedürfnis ist, auf das man nicht länger verzichten möchte. Wir erwarten, dass sich die Verkehrsbehörde sich gegenüber anderen Straßenbauträgern (Kreis/Nachbarkommunen) für Windhagener Bürger*Innen einsetzt und nicht nur mit den Schultern zuckt“, so Versammlungsleiter Andreas Hoferichter.
Gerne dürfen Trillerpfeifen und andere (erlaubte) Gegenstände mitgebracht werden, die Krach machen. Ca. 150 Trillerpfeifen werden vor Ort bei Bedarf vom Veranstalter verteilt. Wir bitten schon vorab darum, den Anweisungen der Polizei und der Ordner Folge zu leisten. Während der Fahrradfahrt (Aufzug) gilt die StVO. Bitte keine Mobiltelefone nutzen. Wir freuen uns auf Euch!
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein mitzufahren. Der Streckenverlauf ist auch für Kinder geeignet und wird während der Versammlung geschützt.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr während der Fahrt ein weißes Oberteil tragen könntet.
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