Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2020 am 17.12.2020 teilte Ortsbürgermeister Buchholz mit, er sei von einem Zuschauer darauf hingewiesen worden, dass die Zuschauer in der ersten online durchgeführten Ratssitzung im November das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder nicht sehen konnten, statt dessen sei lediglich das Gesamtergebnis der einzelnen Abstimmungen von der Regie in Asbach (damals in Gestalt von Herrn Salz von der VG) bekannt gegeben worden.
Im Hinblick darauf unterbreitete er den Vorschlag, künftig die Abstimmung in Form einer „Negativfrage“, also danach, wer gegen den jeweiligen Vorschlag ist durchzuführen, und die Namen derjenigen zu nennen, die den jeweiligen Beschlussvorschlag abgelehnt bzw. sich enthalten haben.
Der G-BfW-Fraktionsvorsitzende, Wolfgang Probandt, legte dar, dass das „Prinzip der Öffentlichkeit“ ein elementarer Bestandteil bei Sitzungen öffentlicher Gremien sei, dieser Grundsatz werde bei dem vorgeschlagenen Vorgehen verletzt, da „Öffentlichkeit“ nicht allein die Beratungen, sondern auch die Abstimmungen umfasst. Daher beantragte er im Namen der G-BfW-Fraktion, alle Abstimmungen namentlich durchzuführen, und zwar in verbaler Form.
Lothar Köhn von der CDU erklärte für diese, eine namentliche Abstimmung zu den anstehenden Punkten der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung würde den Zeitrahmen enorm strapazieren.
Der G-BfW-Antrag wurde mit 11:10 , somit mit den Stimmen von G-BfW, SPD und Grünen, angenommen.
Im weiteren Verlauf der Ratssitzung stellte sich dann heraus, das jede einzelne Abstimmung zeitlich unter 1 Minute lag. Diese marginale Verzögerung ist ganz sicher hinzunehmen, wenn dadurch jeder Bürger die Chance erhält zu sehen bzw. in diesem Fall zu hören, wie die einzelnen Ratsmitglieder abstimmen.