Für eine bessere Beteiligung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen sieht die Gemeindeordnung (§ 56a GemO) die Möglichkeit vor, Beiräte für besondere gesellschaftliche Interessengruppen einzurichten.

Gesellschaftliche Gruppen wie z. B. Senioren und Menschen mit Behinderung sollen ihre eigenen Vertreter in einen Beirat wählen können, der Beirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungs-angelegenheiten (d.h. Aufgaben, zu denen die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist) der Gemeinde betroffen sind. Auf Antrag eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind, dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

In seiner Sitzung vom 17.6.2021 hat der Gemeinderat die Verbandsgemeinde beauftragt, die zur Schaffung des Beirates erforderliche Satzung zu erstellen.

Vertreter aller Fraktionen haben Herrn Edmund Salz von der VG Asbach, der einen umfangreichen Satzungentwurf vorgelegt hat, für seine zeitaufwändige Arbeit gedankt. Die Satzung soll sich bis auf wenige Ergänzungen an dem vorgelegten Entwurf orientieren.