…. zum Bericht des NR-Kuriers vom 30.12.2021
Eine Veröffentlichung im NR-Kurier vom 30.12.2021 hat in Teilen der Öffentlichkeit Reaktionen hervorgerufen, die von Verwunderung bis Empörung reichten, was angesichts der Art der Überschrift nicht verwunderlich ist und von dem Medium sicher auch beabsichtigt war.
Ursache all dessen war ein Beitrag in diesem Organ mit dem Titel „Stiftet Vorstandsmitglied der G-BfW zu Manipulationen an?“.
In dem Beitrag wurden einige vom Ortsbürgermeister Windhagens gemachte Äußerungen wiedergegeben, die zwar in der Sache so nicht stehen gelassen werden können, aber als Zitate durchaus korrekt wiedergegeben wurden.
Die von dem verantwortlichen Redakteuer, einem Herrn Tischler, anschliessend erfolgte „journalistische Würdigung“, die eine Aktion zweier engagierter Bürger, die für jeden erkennbar als Privatpersonen gehandelt haben, zum einem vorsätzlich wahrheitswidrig mit unserer Wählergemeinschaft in Verbindung gebracht hat und zum anderen die Bürger, die nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt haben, sprachlich in eine rechtswidrige Ecke gestellt hat, bedarf einer faktischen wie rechtlichen Klarstellung.
Was ist überhaupt passiert?
Auf Nachfrage an die Mitinitiatoren und Leiter der (seit ca. 3 Jahren aktiven) Bürgerinitiative („Kein Baugebiet Heckerfeld“) im Wohngebiet „Heckerfeld“ teilten diese mit, dass am 28.12.2021 in den Straßen „Auf dem Heckerfeld“, „Brombeerweg“, „Rotdornweg“, „Weißdornweg“, „Heckener Straße“ und „Hüngsberger Straße“ Schreiben an ca. 80-100 Haushalte verteilt worden seien.
Alle erreichten Haushalte lägen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem investoren-gesteuerten Bauvorhaben, welches aus Sicht der Bürgerinitiative aus diversen Gründen abzulehnen sei.
In dem verteilten Schreiben wäre dazu aufgerufen worden, die zurzeit laufende Bürgerumfrage zum Entwicklungskonzept „Wenten 2040“ zu nutzen, um die jeweilige persönliche Einschätzung der Anwohner des „Heckerfeldes“ zur Frage 1 der Umfrage, die sich u.a. mit dem Thema Baugebiete befasst, einzubringen.
Zusammen mit dem Schreiben wäre der Umfragebogen (Ausdruck/Kopie), welcher öffentlich zugänglich auf der Website der Ortsgemeinde verfügbar ist und dem Mitteilungsblatt der VG-Asbach beilag, blanko übergeben worden.
Die Verteilung wäre durch persönliches (coronakonformes) Überreichen an der Haustüre oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen erfolgt.
Das Schreiben ist übertitelt mit „Liebe Freunde des Heckerfeldes, liebe Mitstreiter“ und endet mit den Namen der Herren Witt und Wittrock.
In keinem Bereich des Schreibens gibt es einen Hinweis auf einen eventuellen Bezug zur Wählergemeinschaft „Gemeinsam-Bürger für Windhagen e.V.“ (G-BfW), nirgendwo wird/wurde der Eindruck bewusst oder versehentlich zugelassen, die G-BfW könnte Trägerin/Initiatorin dieses Flugblattes sein. Es handelte sich somit unmißverständlich um ein Schreiben zweier Privatpersonen, was zwischenzeitlich auch ausdrücklich durch den Ortsbürgermeister anerkannt worden ist.
Somit bleibt hier festzustellen, dass die Erwähnung eines „Vorstandsmitgliedes der G-BfW“ seitens des NR-Kuriers schlichtweg unzulässig ist, da zweifelsfrei erkennbar ist, dass diese Person definitiv als Privatperson handelte. Im Übrigen haben auch Mitglieder politischer Organisationen das Recht, Ihre persönliche Meinung öffentlich kundzutun – genau so verhielt es sich hier.
Wertung durch Fraktion & Vorstand der G-BfW
Schon am Abend des 30.12.2021 haben sich Fraktion und Vorstand der G-BfW vollzählig per Webex-Meeting getroffen, um sich von dem im NR-Kurier angegriffenen Vorstandsmitglied über Hintergründe, Inhalte und Beweggründe der Aktion informieren zu lassen und über das bis dahin bekannte Feedback zu diskutieren.
Schnell wurde klar, dass G-BfW in keiner Weise von der Aktion betroffen ist, darüber hinaus wurde deutlich, dass die Anschuldigungen und Anfeindungen weder Grundlage noch Berechtigung haben.
Die Wählergemeinschaft „Gemeinsam – Bürger für Windhagen e.V.“ hat sich nicht gegenüber der Presse zu erklären, da sie schlicht nicht involviert war und ist.
Ferner wurde entschieden, ab sofort jede veröffentlichte Äußerung des Ortsbürgermeisters genauestens zu dokumentieren und bei Bedarf zu beanstanden bzw. rechtlich überprüfen zu lassen.
Die in einem persönlichen Kommentar eines „Redakteurs“ des NR-Kuriers geforderten personellen Konsequenzen sind mindestens so anmaßend wie unbegründet.
Der Versuch, auf diese Weise Keile zwischen Personen des Mitgliederbereiches oder des Vorstandes der G-BfW zu treiben ist amateurhaft wie durchsichtig betrieben und daher zu Recht gescheitert.
Der gegenteilige Effekt, erkennbar durch den konsequenten Schulterschluss innerhalb der G-BfW und die einstimmig beschlossene Aussage, hinter unseren Mitgliedern und Angehörigen des Vorstandes zu stehen, kann als positiver Abschluss des erfolgreichen Arbeitsjahres 2021 der G-BfW gewürdigt und gewertet werden.
Wie soll es nun zukünftig weitergehen?
Die Wählergemeinschaft (G-BfW) hat immer betont, dass sie das Entwicklungskonzept „Wenten 2040“ für absolut richtungsweisend hält und voll inhaltlich unterstützt.
Daher regen wir an, gemeinsam in Lenkungsgruppe und Gemeinderat zu beraten, ob objektiv gesehen die repräsentative Befragung der Bürger Schaden genommen hat und welche Konsequenzen ggfs. daraus zu ziehen sind.
Ziel sollte sein, „Wenten 2040“ zum Wohle aller Bürger fortzusetzen und erfolgreich zu beenden.