G-BfW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschließen mit 11:10 Stimmen (Gegenstimmen Ortsbürgermeister Martin Buchholz und CDU/FDP Fraktion) die Überprüfung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) innerhalb des Gemeindeteils Köhlershohn.
G-BfW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen umkurven keinen steinigen Weg! Selbst wenn nicht alle angestrebten Maßnahmen und Beschlüsse erfolgreich umgesetzt werden sollten, schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, um die Verkehrssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Notfalls verfolgen wir dieses Ziel auch ohne Unterstützung des Windhagener Ortsbürgermeisters und der CDU/FDP- Fraktion. Der Windhagener Ortsteil Köhlershohn liegt uns dabei besonders am Herzen. Die auch durch den Pendlerverkehr stark belastete, schmale Fahrbahn der K 27 (ohne vorhandene Geh- und Radwege), stellt bei einer aktuell legitimierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die schwachen Verkehrsteilnehmer dar. Anwohner werden zusätzlich durch den damit einhergehenden erhöhten Lärmpegel belästigt.
Nach der Erneuerung der StVO im Jahr 2017, lässt deren Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) auch bei übergeordneten Straßen (u.a. Kreisstraßen) streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen zu, sofern die Sicherheitsbedürfnisse der Wohnbevölkerung gefährdet sind. Die Gefährdungs-situation muss selbstverständlich umfassend begründet und belegt werden. Der Ausgang der Überprüfungen im Falle Köhlershohn sind ungewiss – dennoch sind wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, eine Verbesserung der aktuellen Situation anzustreben.
Neben der Überprüfung einer streckenbezogenen Geschwindigkeits-beschränkung wird in Köhlershohn ein Dialogdisplay aufgestellt, dass den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr (je nach Fahrverhalten) darauf aufmerksam machen soll, freiwillig die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Wirkung dieser Dialog-Displays ist umstritten und führt in der Regel zu keiner Lösung des Konfliktes.